Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Investitionszuschuss für deutsche Startups

Dr. Andreas R. Boué
Head of Investments
Andreas ist verantwortlich für strategische Themen wie Kooperationen mit VC-Fonds, Dealflow und die gesamte Investitionsstrategie.

Investitionszuschuss für deutsche Startups

Wie erhalten Investoren den INVEST-Zuschuss?

Eine Besonderheit bei Beteiligungen an deutschen Start-ups ist, dass sie mit einem INVEST-Zuschuss gefördert werden können. Der INVEST-Zuschuss ist ein staatliches Förderprogramm für Wagniskapitalbeteiligungen und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Mit dem INVEST-Zuschuss sollen junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Investor unterstützt werden. Private Investoren, insbesondere Business Angels, werden durch den Zuschuss ermutigt, Risikokapital für diese Unternehmen bereitzustellen. Der INVEST-Zuschuss ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.

Welche Vorteile hat der Kaufzuschuss für Investoren?

Im Rahmen des Förderprogramms INVEST erhält ein Anleger einen Kaufzuschuss in Höhe von 20 Prozent seiner Investitionssumme. Für den Anleger reduziert sich dadurch das Risiko seiner Beteiligung. Nach der Online-Antragstellung und einem positiven Bescheid erhält der Anleger seine Rückzahlung.

Investiert ein Investor beispielsweise 100.000 Euro in ein förderfähiges INVEST-Startup und sein Antrag auf Förderung wird bewilligt, erhält er 20.000 Euro als Zuschuss vom BAFA auf sein Konto zurück. Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt 500.000 EUR pro Investor und Jahr. Der maximale jährliche Zuschuss pro Investor beträgt somit 100.000 EUR.

Was sind die Bedingungen für die Subvention?

Der INVEST-Zuschuss kann nur für Kapitalbeteiligungen beantragt werden. Sie kann nicht für Investitionen in Form von partiarischen Darlehen beantragt werden.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die durch die Investition erworbenen Anteile vollständig beim Investor verbleiben. Der Anleger muss diese Anteile mindestens drei Jahre lang halten. Sollte er sie vor Ablauf der Mindesthaltedauer verkaufen, läuft er Gefahr, den Kaufzuschuss zurückzahlen zu müssen. Scheitert das Start-up vor Ablauf der Mindesthaltedauer, muss der Investor den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Um den INVEST-Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss der Investor eine natürliche Person mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein. Alternativ kann ein Investor die Anteile auch über eine GmbH oder UG erwerben. Diese darf jedoch nicht aus mehr als sechs natürlichen Personen bestehen, um Anspruch auf die Kaufprämie zu haben.

Die Mindestanlagesumme muss 10.000 Euro betragen und der Erwerb der Anteile darf nicht kreditfinanziert sein. Hält ein Investor bereits Anteile an einem Startup, sind weitere Investitionen grundsätzlich nicht mehr förderfähig. Eine Ausnahme besteht, wenn die bereits gehaltenen Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits mit INVEST-Fördermitteln unterstützt wurden. In diesem Fall handelt es sich um eine Folgeinvestition, die mit den INVEST-Richtlinien vereinbar ist.

Zusätzlicher Exit-Zuschuss bei dem Verkauf von Anteilen

Das INVEST-Förderprogramm sieht neben dem Kaufzuschuss auch einen Exit-Zuschuss vor. Veräußert ein Investor seine Anteile im Rahmen eines Unternehmensverkaufs (Exit), erhält er einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent des Gewinns in Form einer Steuererstattung. Bemessungsgrundlage für die Höhe des Veräußerungsgewinns ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Ausgabe-/Anschaffungspreis der Aktien.

Der Gewinn aus der Veräußerung der Aktien muss mindestens 2.000 Euro betragen. Der maximale Exit-Zuschuss kann 80 Prozent der Investitionssumme betragen.

Hat ein Investor beispielsweise Aktien im Wert von 100.000 Euro erworben und verkauft diese nach mehr als drei Jahren für 500.000 Euro, so erhält er bei Bewilligung seines Antrags einen Exit-Zuschuss von 80.000 Euro.

Um einen Exit-Zuschuss beantragen zu können, muss der Anleger eine natürliche Person mit Wohnsitz im EWR sein. Außerdem müssen die verkauften Aktien zum Zeitpunkt des Kaufs bereits den INVEST-Zuschuss erhalten haben.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Zunächst muss das Start-up einen Antrag auf INVEST-Förderung beim BAFA stellen. Ein Online-Antrag ist ausreichend. Die Anträge werden vor dem Start einer Finanzierungsrunde eingereicht. Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten und der Investitionsprozess so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Der Investor stellt dann einen Antrag auf Bewilligung des Kaufzuschusses. Der Antrag kann online auf der Website des BAFA gestellt werden und dauert etwa 5 Minuten. Entscheidend ist das Datum des Online-Antrags, auch wenn die Investition erst später getätigt wird. Sobald der Online-Antrag gestellt ist, kann der Investitionsvertrag zwischen Investor und Start-up abgeschlossen werden. Der Online-Antrag muss dann ausgedruckt, unterschrieben und an das BAFA geschickt werden. Die vollständige Bearbeitung kann bis zu 6 Monate dauern. Werden beide Anträge (des Startups und des Investors) bewilligt, erhält der Investor den Zuschuss direkt per Überweisung auf sein Konto.

Alle Details zur INVEST-Förderung finden Sie auf der Website des BAFA. Dort finden Sie im unteren Bereich unter dem Menüpunkt „Informationen“ auch ein „Merkblatt für Investoren“, auf dem alle Details zum Antragsverfahren übersichtlich aufgelistet sind.

INVEST-Zuschuss bei Wandeldarlehen

Der Erwerb von Aktien über ein Wandeldarlehen ist INVEST-förderungsfähig.

In diesem Fall darf die Gewährung des Wandeldarlehens und die Auszahlung des Wandelbetrages an das Startup erst nach Antragstellung durch den Investor erfolgen. Dem Unternehmen müssen durch das Wandeldarlehen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, d.h. das Geld muss dem Startup von außen zur Verfügung gestellt werden, nachdem der Investor es beantragt hat.

Wird die Wandelanleihe vor der Bewilligung des Zuschusses gewährt, trägt der Investor das Risiko einer möglichen Nichtbewilligung. Die spätere Umwandlung der Wandelschuldverschreibung in Anteile am Startup muss im Wandelvertrag geregelt werden. Die Wandlung der Anteile (Nennwert plus Agio) muss innerhalb von 15 Monaten nach Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen und ist dem BAFA innerhalb dieser Frist nachzuweisen. Die Auszahlung des Zuschusses (auf den gewandelten Betrag) erfolgt erst nach der Wandlung. Förderfähig sind nur die Aktien, die mit dem gewährten Wandlungsbetrag erworben werden. Aktien, die mit einem (zwischenzeitlich aufgelaufenen) Zinsanspruch erworben werden, können nicht gefördert werden. Die Mindesthaltefrist für die Aktien beginnt mit der Wandlung.

Eine Kombination von Wandeldarlehen mit Meilensteinvereinbarungen ist nicht zulässig. Es kann nur ein Kapitalabruf erfolgen, auch wenn die Wandlung der Wandelanleihe über mehrere Kapitalerhöhungsrunden erfolgt.

Wie geht Gateway Ventures mit der INVEST-Förderung um?

Da die INVEST-Förderung nicht mit der Bündelung von Anlegern über ein SPV (Trustee) vereinbar ist, behandelt Gateway Ventures dies von Fall zu Fall. Wenn Großinvestoren (z.B. über EUR 100k) von der INVEST-Förderung profitieren wollen, wird Gateway Ventures in gutem Glauben mit diesem Großinvestor und dem Startup besprechen, ob dieser Investor nicht gepoolt wird, sondern als Einzelinvestor behandelt wird und somit auch in der Cap Table des Startups sichtbar ist. Der Kompromiss besteht darin, die Anzahl der Einzelinvestoren auf der Cap Table zu begrenzen, um Folgefinanzierungsrunden und den INVEST-Zuschuss für solche Großinvestoren zu erleichtern.

Kleininvestoren werden über den Gateway Ventures Treuhänder gepoolt und kommen daher nicht für die INVEST-Förderung in Frage.

Andreas Boue
Dr. Andreas R. Boué

Andreas ist verantwortlich für strategische Themen wie Kooperationen mit VC-Fonds, Dealflow und die gesamte Investitionsstrategie.

Dr. Andreas R. Boué
Head of Investments
Andreas ist verantwortlich für strategische Themen wie Kooperationen mit VC-Fonds, Dealflow und die gesamte Investitionsstrategie.

Wissen sollte man teilen...

Mehr erfahren

Weitere Knowledge Center Artikeln für Sie